Erste Schritte zur Inbetriebnahme Ihres beA-Postfaches
Die erneute Inbetriebnahme des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) ist von der Bundesrechtsanwaltskammer für den 03. September 2018 angekündigt worden.
Die Benutzung Ihres beA-Postfaches setzt zunächst voraus, dass das Postfach zur Benutzung registriert worden ist. Zur Registrierung Ihres persönlichen Postfaches starten Sie den Browser Ihrer Wahl und rufen die Internetadresse https://www.bea-brak.de auf.
Den Registrierungsprozess können Sie vorerst nur über den Eintrag "Registrierung für Benutzer mit eigenem Postfach" starten.
Die Registrierung gliedert sich in drei Schritte. Zunächst wird Ihre beA-Karte erkannt und eingelesen.
Anschließend werden Sie zur Vergabe von mindestens einer Sicherheitsfrage aufgefordert. Es können mehrere Fragen hinterlegt werden.
Ganz wesentlich ist die abschließende Erfassung einer gültigen Email-Anschrift. Sobald Nachrichten in Ihrem beA-Postfach eingehen, erfolgt eine Mtteilung an die eingetragene Email-Adresse über einen Posteingang.
Es wird daher auf jeden Fall empfohlen, eine gültige Email-Anschrift, die je nach Kanzlei-Organisation hausintern eingesehen/überwacht werden kann, zu hinterlegen.
Wichtiger Hinweis: Hinterlegen Sie Ihre Email-Adresse, damit Sie bei Eingang etwaiger Nachrichten in Ihrem Email-Postfach Ihnen automatisch per Email eine Eingangsmitteilung übermittelt wird.
Weitere Informationen zur Installation der Anwendung "beASecurityClient" entnehmen Sie bitte folgender detaillierter Anleitung der BRAK: https://www.bea-brak.de/content/weitere_Informationen_beA.pdf