Das Postbuch erleichtert Ihnen die Arbeit dahingehend, dass z. B. die erstellten Schriftsätze hier mit dem jeweiligen Porto erfasst werden können und in die Gebührenvorhaltungen einfließen.
Das Postbuch bietet der Kanzlei ebenfalls die Möglichkeit, tägliche Posteingänge manuell oder über einen Scanner zu erfassen.
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